Über Testamentsvollstrecker Oliver Post Huyssenallee 15 in Essen
Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser im Testament ernannt und hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.Wenn der Erblasser nichts Anderes bestimmt, soll der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers ausführen und die Nachlassauseinandersetzung betreiben. Gründe für die Anordnung der Testamentsvollstreckung können z. B. die Absicherung des Erblasserwillen (z. B. bezüglich eines Vermächtnisses oder einer Auflage), der Schutz minderjähriger oder junger Erben vor sich selbst oder die Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (bei mehreren, zerstrittenen oder nicht ortsansässigen Erben) sein .
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