SUSANNE FRANGENBERG | RECHTSANWÄLTIN
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Oskar-Winter-Straße 1
30161 Hannover

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Rezensionen für SUSANNE FRANGENBERG | RECHTSANWÄLTIN

am 16.03.2021 In der Annahme, mit der Indienstnahme der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Susanne Frangenberg für meine Frau eine wirklich durchgriffstarke kompetente juristische Fachkraft für die Tätigkeit als Zeugenbeistand gefunden zu haben, habe ich den größten Missgriff der letzten Jahrzehnte bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes getan. Obwohl erheblichste, das Aussagevermögen und Aussageverhalten bestimmende gesundheitliche Probleme vorhanden waren, die gegen eine Vernehmung als Zeugin sprachen, ein Attest über die Verhandlungsunfähigkeit vorlag, veranlasste die in Hannover, Oskar-Winter-Straße 1 residierende 46-Jährige lediglich, dass für die Zeugin die Begriffe "nicht verhandlungsfähig" auf dem Attest ausreichend seien, o h n e darauf hinzuweisen, dass nach geltender Rechtsprechung wenigstens die ärztlichen Diagnosen ausgewiesen sein müssen, um die Glaubwürdigkeit der ausstellenden Ärztin und die Glaubhaftigkeit der Attestierung abzusichern. Entsprechend rügte (kritisierte) der Richter am Amtsgericht Wennigsen Ingo Flasche in öffentlicher Hauptverhandlung am 2.3.2021 diese stümperhaft arbeitende Juristin telefonisch vor den Ohren aller Prozessbeteiligten und Zuhörer. Wie gefährlich für einen Mandanten das dilettantische Verhalten durch Unterlassen der "Fachanwältin für Strafrecht" zu werten ist, zeigte sich besonders in der Hauptverhandlung vom 9.3.2021 des 2. Prozesstages, als es um die Vernehmung der ausländischen Zeugin ging, die, wie berichtet, nicht nur schwer krank und außerordentlich geschwächt, die Worte und den Sinn der richterlichen Fragen kaum begriff, indem die Rechtsanwältin passiv-wortlos, d. h. o h n e zuvor auf den sich aufdrängenden fortwährend schlechten schlechten Gesundheitszustand das Gericht anzusprechen und o h n e wirksam zu intervenieren, den Richter folglich seine überaus rücksichtlose Befragung der absolut hilflosen Zeugin fortfahren ließ, so dass genau das eintrat, weshalb die Sechsundvierzigjährige gegen ein saftiges Honorar von 500 Euro für zwei Zeitstunden engagiert worden war, nämlich kontrolliert zu verhindern, dass die Zeugin sich der Gefahr einer falschen uneidlichen Aussage aussetzt. Es passt ins Bild, dass die Rechtsanwältin bereits nach wenigen Minuten sich verabschiedete, obwohl das Verfahren nur noch dreißig Minuten dauerte. Im Ergebnis musste sich meine Frau vom Richter anhören, dass sie sich einer falschen uneidlichen Aussage strafbar gemacht und mit einer Anklage zu rechnen habe. Taugt bereits eine Rechtsanwältin nichts in ihrer Funktion eines Zeugenbeistandes, indem die von ihr betreute und ungenügend kontrollierte aussageuntüchtige Mandantin in eine falsche uneidliche Aussage hineinrasselt trotz Anwesenheit einer Juristin Frangenberg, bedarf es keiner weiteren Argumente, wieso man gerade einer solcher "Verteidigerin" etwa eine wesentlich anspruchsvollere Strafverteidigung anvertrauen sollte; von dieser in unserem Falle völlig nutzlosen Fachanwältin ist dringendst abzuraten: Die wenig sorgsam arbeitende Rechtswissenschaftlerin glänzte im Vorfeld ihres unrühmlichen gerichtlichen Auftrittes sogar damit, ihr gezielt angebotene Kopien der gerichtlichen Akten zu verzichten: Gerade dieser Akteninhalt wurde durch Befragung meiner Frau Bestandteil ihrer Vernehmung - und zum Verhängnis durch das katastrophale Versagen dieser schlimmen Rechtsanwältin. - Auskünfte an Interessenten zu jederzeit. Dietmar Purschke, Blumenstraße 4, 30952 Ronnenberg, Telefon: 05109 - 6525