Supermarkt
Matthias Maier am 05.08.2020 Verstoß gegen die Infektionsschutzverordnung Heute am 05.08.2020 um 12:40 wurde mir der Einkauf bei REWE in der Warendorfer Str. in Oelde von einem Mitarbeiter untersagt weil ich mich auf die Infektionsschutzverordnung berufen habe. Auf Grund von Vorerkrankungen, die ich mit Schwerbehindertenausweis, Herzpass, Allergiepass und Asthmaspray belegen konnte, darf ich keine Maske tragen. Die Maske wäre eine massive Gefährdung meiner Gesundheit. Auf Grund von Asthma ist die Sauerstoffaufnahme so wie so schon eingeschränkt. Bei der Vorstellung der Verordnung durch die Landesregierung wurde für diese Fälle extra nachgefragt ob ein Attest als Nachweis notwendig sei. Dieses wurde explizit verneint. Im REWE verlangte man von mir ein Attest. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Verordnung. Läden die auf eine massive Gefährdung der Kunden, die von der Maskenpflicht befreit sind, bestehen sollte man meiden und dort nicht mehr einkaufen. Alle haben sich an die Infektionsschutzverordnung zu halten auch REWE! |