Über Rechtsanwaltskammer Sachsen Glacisstraße 6 in Dresden
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen (RAK) ist die Selbstverwaltungsorganisation der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften in Sachsen. Sie wurde am 23.11.1990 gegründet.
Im Rahmen der Selbstverwaltung ist die RAK zuständig für die Fortbildung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Ausbildung der Rechtsreferendare. Sie übt zahlreiche Aufsichts- und Dienstleistungsaufgaben aus. Dazu gehört auch die Berufsaufsicht über alle Rechtsanwälte. Sie vermittelt bei Streitigkeiten mit Anwälten, nimmt die Prüfungen von Rechtsanwaltsfachangestellten ab und vergibt Fachanwaltsbezeichnungen. Sie vertritt darüber hinaus die Interessen der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit und nimmt Stellung zu Gesetzentwürfen von Landes- und Bundesregierung.
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