Über Rechtsanwalt Christian Cardone Friedrichstraße 63 in Berlin
Wer langfristig in Deutschland bleiben will, braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hängt von dem Zweck des Aufenthalts ab. Sowohl das Visum als auch die anschließend bei der Ausländerbehörde zu beantragende Aufenthaltserlaubnis erhält ein Ausländer nur, wenn ein im Aufenthaltsgesetz geregelter Zweck vorliegt. Unsere Kanzlei hat sich ausschließlich auf das Ausländerrecht spezialisiert. Wer Probleme mit der Ausländerbehörde hat oder dessen Visum abgelehnt wurde, ist bei uns richtig. Wir vertreten Mandanten bundesweit vor Gerichten, Ausländerbehörden, Einbürgerungsbehörden und der deutschen Auslandsvertretung. Wer seinen Aufenthalt regeln will, darf keine Zeit verschwenden.