Über Aufzugswart GmbH Am Winterhafen 1 in Linz
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Die Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV2009) nimmt Sie als Betreiber eines Aufzugs in die Pflicht, dafür zu sorgen, dass bei Ihrem Lift keine Sicherheitsmängel oder Gebrechen vorliegen. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Lassen Sie uns Ihre Anfrage zukommen!